Neue Gentechnik in der EU - Rechtliche Lage
Früchte und Gemüsepflanzen, die lange haltbar und nicht braun werden, die gegen Pilzbefall, Viren und Krankheiten resistent sind? Mit Hilfe der Genome-Editing-Verfahren, auch NGT genannt (= New Genomic Techniques), könnten solche Pflanzenzüchtungen funktionieren.
Veröffentlichung 02.10.2026
Befürworter von Gentechnik, darunter die EU-Kommission, heben die Bedeutung für die Landwirtschaft sowie für die Sicherung der Welternährung hervor.
Worum es sich bei den sog. Genom-Editing-Verfahren bzw. NGT handelt und welchen Nutzen diese haben können, siehe unten in der Veröffentlichung 2018.
Gentechnikverfahren in der Landwirtschaft in der Kritik
Eine Studie des Gen-Ethischen Netzwerkes aus dem Jahr 2018 zeigt, dass die klassischen Gentechnik-Verfahren bisher zu keinen signifikanten Verbesserungen in der Landwirtschaft führten - insb. in den Bereichen Trockenheitsresistenz und höherem Nährstoffgehalt.
Auch die Schweizer Ethik-Kommission für Biotechnologie sowie die Verbraucher*innen-Organisation Foodwatch kamen in Untersuchungen/Analysen der Jahre 2022/23 unabhängig voneinander zu dem Schluss, dass neue gentechnische Verfahren weder geeignet seien, eine Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel zu gewährleisten, noch einen Rückgang des Pesitzideinsatzes zu bewirken.
Vielmehr bergen die NGT Risiken wie:
- Monopolisierung und Abhängigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe als Folge von Patentierung von Saatgut
- Verlust der genetischen Vielfalt
- Unerwünschte Nebeneffekte aufgrund hoher Ungenauigkeit der NGT - u.a. höhere Anfälligkeiten der Pflanzen mit der Folge des Einsatzes von mehr und gefährlicheren Pestiziden (wie das Beispiel Brasilien mit hohem Anteil an gentechnisch veränderten Pflanzen zeigt)
Die Forschung ist nach wie vor nicht ausgereift und zahlreiche Zulassungsverfahren sind laufend. Bisher sind nur wenige gentechnisch veränderte Pflanzen am Markt und deren Anbau wird auch in den USA überwiegend abgelehnt.
Rechtlicher Rahmen für NGT
Dem Grundsatz nach sind genetisch veränderte Organismen (GVO) zulassungspflichtig - entschieden wird dies auf EU-Ebene.
Somit muss z.B. vor Inverkehrbringen von genetisch verändertem Saatgut ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen werden.
Bevor die Mitgliedstaaten der EU über eine Zulassung eines GVO abstimmen, ist eine Risikobewertung erforderlich. Zuständig ist die Behörde European Food Safety Authority (kurz: EFSA). Das letzte Wort hat die EU-Kommision und kann nach erfolgter Risikobewertung und positiver Abstimmung die Zulassung gewähren.
Ob ein in der EU zugelassener GVO tatsächlich im jeweiligen Mitgliedstaat wie Deutschland angebaut/verwendet wird, kann durch nationale Verbote oder Ausstiegsmechanismen (Opt-Outs) reguliert werden.
Aktuelle gesetzliche Lage in der EU
Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Juli 2018 wurde entschieden, dass mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugte Organismen als "genetisch verändert" gelten und somit unter die Zulassungs- und eine gesonderte Kennzeichnungspflicht fallen.
Mit einer neuen EU-Verordnung, die im Juni 2026 vom EU-Parlament verabschiedet wurde, werden diese Regeln wieder aufgeweicht, indem einige NGT-Erzeugnisse nicht mehr als "genetisch veränderte Organismen" gelten. Demnach sind diese weder zulassungs- noch kennzeichnungspflichtig sind, geschweige denn muss eine Risikoprüfung erfolgen.
Für die Vermarktung gilt eine Übergangsfrist bis Mitte 2028.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Umsetzungsschwierigkeiten durch die EU-Mitgliedstaaten zu klären sein.
Für uns als Verbraucher bedeutet dies, dass wir uns beim Griff ins Supermarktregal nicht mehr aktiv für oder gegen Lebensmittel aus genetisch veränderten Erzeugnissen entscheiden können.
Ein kleiner Lichtblick zum Schluss:
Der EU-Staat Slowakei sowie Unternehmen und Verbände, darunter auch ein deutsches Unternehmensbündnis, haben vor dem EuGH und Europäischen Gericht (EuG) Klage gegen die neue EU-Verordnung eingereicht. Eine gerichtliche Entscheidung ist abzuwarten.
Veröffentlichung 26.07.2018
Bisher war noch ungeklärt, ob Züchtungen, die mit Hilfe der Gen-Schere CRISPR/Cas9 - Methode erzeugt werden, unter das strenge Gentechnikgesetz fallen. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil gefällt.
Wir fassen zusammen:
- mit dem Verfahren CRISPR-Cas9 lassen sich Gene gezielt verändern
- die Genschere Cas9 lässt sich gezielt auf Teile vom Erbgut programmieren
- die DNA wird geschnitten und repariert - dadurch entstehen Veränderungen im Gencode
Welches Urteil hat der EuGH gefällt
Nun haben die Richter des EuGH (Europäischen Gerichtshofes) ihr Urteil gefällt. Zukünftig müssen in Europa moderne Pflanzenzuchtverfahren reguliert werden, das heißt, für Pflanzen, die nach neuen Methoden wie CRISPR/Cas9 oder ähnlichen Verfahren erzeugt werden, gelten ab sofort die Regeln der GVO (=genetisch veränderter Organismus).
Nach geltendem Recht unterliegen diese Produkte strengeren Sicherheitsprüfungen und müssen gekennzeichnet werden.
CRISPR funktioniert bei allen Zellen und Organismen - also bei Pflanzen, Tieren und beim Menschen - darüber sollten wir nachdenken!
Quellen
- Informationsdienst Gentechnik der V.i.S.d.P. Zukunftsstiftung Landwirtschaft
- Studie des Gen-ethisches Netzwerk e.V. vom August 2018: "Keine Revolution auf dem Acker" Über mit klassischer Gentechnik veränderte Pflanzen und deren Eigenschaften; Autor Christof Potthof
- Bericht der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH: Klimawandel, Landwirtschaft und die Rolle der Biotechnologie (31.10.22)
- Foodwatch: Neue Gentechnik – Ein riskantes Vorhaben, das von echten nachhaltigen Lösungen ablenkt (Mai 2023)
- Eckerstorfer MF, Engelhard M, Heissenberger A, Simon S and Teichmann H (2019) Plants Developed by New Genetic Modification Techniques—Comparison of Existing Regulatory Frameworks in the EU and Non-EU Countries. Front. Bioeng. Biotechnol. 7:26. doi: 10.3389/fbioe.2019.00026
- RICHTLINIE 2001/18/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt
- EuGH-Urteil vom 25.07.2018 in der Rechtssache C-528/16 (Urteil zu durch NGT erzeugten Organismen)
- VERORDNUNG (EU) 2026/1388 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2026 über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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